Medizinische Gutachten

Gutachten können aus verschiedenen Anlässen und für unterschiedliche Auftraggeber erstellt werden.

Medizinische Gutachten

Das Privatgutachten dient folgenden Zielen:

  • Klärung des medizinischen Sachverhaltes und dessen Beurteilung im Hinblick auf Behandlungsfehler
  • Verhandlungen mit dem Arzt, der den Behandlungsfehler zu verantworten hat und dessen Haftpflichtversicherer mit dem Ziel einer außergerichtlichen Schadensregulierung
  • Durchsetzung von Forderungen (Schmerzensgeld, Schadensersatz) im Gerichtsverfahren

Gutachten können aus verschiedenen Anlässen und für unterschiedliche Auftraggeber erstellt werden.

Ärztliches Fachgutachten für Privatpersonen

Grundsätzlich besteht für jede Privatperson die Möglichkeit, bei Bedarf ein ärztliches Fachgutachten die eigene Person betreffend in Auftrag zu geben. Folgende Umstände benötigen ein ärztliches Gutachten:

  • Zweitgutachten bei einem unangemessen erscheinenden ärztlichen Vorgutachten z.B. in Fragen anzuerkennender Pflegebedürftigkeiten, Schwerbehinderungen (MdE), Erwerbs- oder Berufsunfähigkeiten
  • Gutachtliche Bewertungen durchgeführter ärztlicher Behandlungen
  • Umfassende Beurteilungen des Gesundheitszustandes und möglicher Gesundheitsrisiken

Ärztliches Fachgutachten für sonstige private Auftraggeber

Auch andere private Auftraggeber können aus verschiedenen Gründen Arztgutachten über Einzelpersonen in Auftrag geben:

  • Ärztliche Fachgutachten für Rechtsanwälte im Auftrag eines Klienten bei Rechtsstreitigkeiten, welche den Gesundheitszustand oder die ärztliche Behandlung eines Klienten berühren
  • Ärztliche Fachgutachten für privatrechtliche Institutionen wie private Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Haftpflicht- und Krankenversicherungen

Ärztliche Fachgutachten für gesetzlich-öffentliche Auftraggeber

Auch von diversen gesetzlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Institutionen können Arztgutachten in Auftrag gegeben werden.

  • Für die gesetzlichen Rentenversicherungsträger bei vorzeitiger Berentungen oder Rehabilitationen
  • Für gesetzliche Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften bei Berufsunfällen oder Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit
  • Für Versorgungsämter zur Feststellung des Grades einer Behinderung (GdB)
  • Zur Beweisführung im Auftrag von Gerichten

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Zum Erstellen eines Privatgutachtens müssen sämtlicher medizinischer Unterlagen (Arztbriefe, ärztliche Dokumente, Verlaufsbeobachtungsbögen, Fieberkurven, Behandlungsbögen, Aufzeichnungen in den Pflegeberichten, Befunde über medizinisch-technische Untersuchungen u.a.m.) beschafft werden.
Die Unterlagen werden vom betreuenden Anwalt beim Arzt, dem ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, angefordert und an den Medizinischen Gutachter weitergeleitet.