Medizinische Gutachten
Gutachten können aus verschiedenen Anlässen und für unterschiedliche Auftraggeber erstellt werden.
Gutachten können aus verschiedenen Anlässen und für unterschiedliche Auftraggeber erstellt werden.
Gutachten können aus verschiedenen Anlässen und für unterschiedliche Auftraggeber erstellt werden.
Grundsätzlich besteht für jede Privatperson die Möglichkeit, bei Bedarf ein ärztliches Fachgutachten die eigene Person betreffend in Auftrag zu geben. Folgende Umstände benötigen ein ärztliches Gutachten:
Auch andere private Auftraggeber können aus verschiedenen Gründen Arztgutachten über Einzelpersonen in Auftrag geben:
Auch von diversen gesetzlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Institutionen können Arztgutachten in Auftrag gegeben werden.
Zum Erstellen eines Privatgutachtens müssen sämtlicher medizinischer Unterlagen (Arztbriefe, ärztliche Dokumente, Verlaufsbeobachtungsbögen, Fieberkurven, Behandlungsbögen, Aufzeichnungen in den Pflegeberichten, Befunde über medizinisch-technische Untersuchungen u.a.m.) beschafft werden.
Die Unterlagen werden vom betreuenden Anwalt beim Arzt, dem ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, angefordert und an den Medizinischen Gutachter weitergeleitet.